Warnung vor Betrugsvariante: Einkäufe bei ukrainischen Handelsvermittler
aus aktuellem Anlass warnt die IHK vor der Betrugsmasche von Internetkriminellen, die als ukrainische Handelsvermittler auftreten. Konkret sollten deutsche Unternehmen bei der Geschäftsanbahnung über das Internet für den Einkauf von Lebensmitteln (wie z.B. ukrainischem Sonnenblumenöl) oder anderen Gütern mit einem ukrainischen Handelsvermittler oder Lieferanten inklusive ukrainischem Logistikunternehmen Vorsicht walten lassen. Die Betrüger treten als Handelsvermittlungsunternehmen, meist als Trading LLC auf und verfügen über sehr ansprechende und professionell wirkende Firmenhomepages. Zudem liefern diese gefälschte Mitgliedsbescheinigungen der ukrainischen Handelskammer als Beleg Ihrer Existenz. Eine Anzahlung wird nach Abschluss des Geschäfts und Übermittlung einer Handelsrechnung oder Abschluss eines Exklusivitätsvertrags gefordert. Nach Mailversand von gefälschten Frachtpapieren z.B. bill of landing einer weiteren ukrainischen Scheinfirma, eines Logistikunternehmens, wird die zweite Ratenzahlung gefordert. Final wird dann eine weitere Zahlung für angeblich während des Transports per Seefracht/Landfracht zusätzlich angefallene Zollabgaben oder Gebühren für radioaktiver Strahlungsmessung gefordert, die den Weitertransport der Güter verhindern würden. Wir empfehlen daher deutschen Unternehmen vor der Leistung von Anzahlungen an neue ukrainische Handelsvermittler/Lieferanten/ Logistiker diese neuen Geschäftspartner von der deutsch-ukrainischen Handelskammer vorab überprüfen zu lassen.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg