Dieselzuschläge bei Neukontrakten
DIESELZSUCHLAG:
Für Lieferkontrakte, die ab März 2022 geschlossen werden, werden wir die Frachten ausweisen und evtl. danach anfallende Dieselzuschläge transparent und nachvollziehbar offen legen.
Die in unseren Kontrakten genannten Preise werden auf Grundlage des Dieselkraftstoffindex BGL(*) des Monats des Vertragsabschlusses berechnet. Der Preis für die Transportleistung kann angepasst werden.
Dies erfolgt gemäß folgender Formel (**), um Schwankungen des von Bergmann GmbH getragenen Dieselpreises zwischen der Unterzeichnung des Vertrags und dem Datum der Transportleistung zu berücksichtigen.”
(*) Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig die Dieselpreisentwicklung bei Abgabe an Großverbraucher. Der BGL übernimmt diese Daten in seiner Dieselpreis-Information (Großverbraucher), die
Sie unter folgendem Link finden:
https://www.bgl-ev.de/images/downloads/dieselpreisinformation.pdf
(**) Berechnungsformel: Transportkosten zum Vertragsdatum + Veränderung des BGL-Dieselindexes in % zwischen Vertrags- und Erfüllungsdatum.